Allgemeine Bestimmungen
Für sämtliche Angaben/Bestimmungen auf dieser Website behalten wir uns allfällige Änderungen vor.
Allgemein
Alle Abonnemente (Halbtages-,Tages-, Mehrtages-, 8-Tageswahlkarten und Saisonkarten) sind persönlich und nicht übertragbar (ausgenommen sind Einzelfahrten, Punktekarten und 5-Tageswahlkarten). Halbtaxabonnemente, GA, FVP sind nicht gültig.
Preise
Preis- und Kursänderungen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.
Rabatte
Kumulation von verschiedenen Rabatten ist nicht möglich.
Verlorene Abonnemente
Pistenpässe ab 3 Tagen werden bei Abgabe des Sperrnummernbeleges gegen eine Gebühr von CHF 10.00 ersetzt. Verlorene Abonnemente (Saison- und Wahlabonnemente) werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 ersetzt (exkl. neue Keycard).
Rückerstattung Keycards
Defekte und/oder unsorgfältig behandelte Keycards werden nicht rückerstattet/ersetzt.
Rückerstattung bei Betriebsausfall oder Schlechtwetter
Je nach Wetterlage oder anderen Umwelteinflüssen wie zum Beispiel Lawinengefahr, starkem Wind usw. kann der Bahnbetrieb aus Sicherheitsgründen reduziert werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung. Ebensowenig bei unvorhergesehener Abreise.
Rückerstattung bei Unfall oder Krankheit
Ein persönlicher Pistenpass (ab 2-Tages-Pistenpass, Saison- und Wahlabonnemente), welcher infolge Unfall oder Erkrankung nicht benützt werden kann, muss unverzüglich, zusammen mit dem Arztzeugnis, beim Büro der Sportbahnen Elm hinterlegt werden. Eine allfällige und anteilmässige Rückerstattung erfolgt ab dem ersten Hinterlegungstag. Der Unfalltag gilt als nicht benützter Tag. Bei ermässigten Tickets wird der Individualtarif angerechnet. Auf Tages- und Halbtageskarten werden keine Rückerstattungen gewährt. Begleitpersonen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Ticketrückerstattung, über allfällige Ausnahmen entscheidet die Betriebsleitung der Sportbahnen Elm.
Karten-Missbrauch
Für die Benützung der Kinder-Arena wird ein Kinder-Arena-Ticket oder ein Skipass für das gesamte Gebiet benötigt. Gondelbahntickets und Punktekarten sind nicht ausreichend.
Alle Karten werden beim Drehkreuz automatisch kontrolliert. Ausserdem werden an allen Liftanlagen regelmässig Stichproben durchgeführt. Die missbräuchliche Benützung eines Pistenpasses, Wiederverkauf oder Übertragung haben den sofortigen Pistenpassentzug ohne Entschädigung zur Folge. Zusätzlich fällt eine Umtriebsgebühr von CHF 150.00 an. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Gültigkeit
Halbtages-, Tages- und 2-Tageskarten sind nur tagsüber während der publizierten Betriebszeiten gültig (nicht gültig während des Abendschlittelns). Saison- und Wahlabonnemente und Mehrtageskarten ab 3 Tagen sind auch ausserhalb der Betriebszeiten gültig, zum Beispiel für das Abendschlitteln und andere Abendanlässe.
Saisonkarte Elm
Besitzer/-innen einer Saisonkarte Elm sind während der Wintersaison zur freien Benützung der Busse zwischen Schwanden und Elm Sportbahnen ( Zone 911) berechtigt. Diese Regelung gilt nur in Verbindung mit dem Wintersport. Der Sportbus Elm ist für alle Gäste gratis.